Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Paragraph 1 - Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Vertraege zwischen rustic-fox, Gartenweg 24, 40213 Duesseldorf (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber ueber die Erbringung von Gartengestaltungs- und Landschaftsbauarbeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zu.
Paragraph 2 - Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestaetigung des Auftragnehmers oder durch die Ausfuehrung der Leistung zustande.
Aenderungen und Ergaenzungen des Vertrages beduerften der Schriftform.
Paragraph 3 - Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestaetigung oder dem vom Auftraggeber unterschriebenen Angebot.
Zusaetzliche Leistungen, die nicht im urspruenglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfuellung seiner Leistungspflichten Subunternehmer einzusetzen.
Paragraph 4 - Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Auftraegen ueber 5.000 Euro ist eine Anzahlung in Hoehe von 30 Prozent bei Auftragserteilung faellig.
Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe zu berechnen.
Paragraph 5 - Ausfuehrungsfristen
Ausfuehrungsfristen werden nach bestem Wissen angegeben, sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bestaetigt werden.
Verzoegerungen aufgrund von hoehere Gewalt, schlechten Witterungsverhaeltnissen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstaenden verlaengern die Ausfuehrungsfrist entsprechend.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzueglich ueber etwaige Verzoegerungen.
Paragraph 6 - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer freien Zugang zum Arbeitsbereich zu gewaehrleisten.
Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten Wasser- und Stromanschluesse zur Verfuegung, sofern diese fuer die Durchfuehrung der Arbeiten erforderlich sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer ueber vorhandene Leitungen, Kabel und andere unterirdische Installationen zu informieren.
Paragraph 7 - Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 7 Werktagen abzunehmen.
Die Abnahme erfolgt in einem gemeinsamen Termin vor Ort. Maengel sind schriftlich festzuhalten.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb der Frist ab und verweigert er die Abnahme nicht unter Angabe von Maengeln, gilt die Leistung als abgenommen.
Paragraph 8 - Gewaehrleistung
Die Gewaehrleistungsfrist fuer Bauleistungen betraegt 2 Jahre ab Abnahme.
Fuer Pflanzen uebernimmt der Auftragnehmer eine Anwachsgarantie von 12 Monaten, sofern der Auftraggeber die empfohlenen Pflegemassnahmen einhhaelt.
Maengel sind dem Auftragnehmer unverzueglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Maengel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
Paragraph 9 - Haftung
Der Auftragnehmer haftet fuer Schaeden nur bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit unbeschraenkt.
Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung fuer Schaeden an Leben, Koerper und Gesundheit bleibt unberuehrt.
Paragraph 10 - Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Paragraph 11 - Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemaess den geltenden Datenschutzbestimmungen. Naeheres regelt die Datenschutzerklaerung.
Paragraph 12 - Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
Stand: Januar 2024